Psychotherapeutische Praxis

Dipl.-Psych. Annegret Meer

(Psychologische Psychotheratpeutin)

 

Verhaltenstherapie ∙ EMDR Hypnotherapie ∙ Coaching

 

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Zu meiner Person
Psychotherapie:

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen, wie auch die Beihilfe und die meisten privaten Krankenversicherungen, probatorische Sitzungen bei einer Psychotherapeutin. In diesem Rahmen wird nach der ausführlichen Anamneseerhebung geklärt, ob bei Ihnen eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt.

Außerdem muss eine begründbare Erfolgsaussicht für das von der Therapeutin angewendete Richtlinienverfahren (in meinem Fall Verhaltenstherapie) bestehen.

Schließlich muss natürlich auch festgestellt werden, ob sich beide Seiten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können. Ist all dies gegeben, kann bei Ihrer Krankenversicherung ein Antrag auf Kostenübernahme der Therapie gestellt werden.

 

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